Antidiskriminierungsgesetz
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird im alltäglichen Sprachgebrauch auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Als deutsches Bundesgesetz soll es Benachteiligungen verhindern oder beseitigen. Um dies zu gewährleisten erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegenüber Arbeitgebern und Private.
Wichtiger Hinweis zu den Sensibilisierungsvideos zum Thema „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“
Die in dieser Videoreihe beschriebenen Richtlinien stammen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem AGG-Wegweiser – Erläuterungen und Beispiele zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Stand März 2019, 10.Auflage). Herausgeber ist in beiden Fällen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Dass Sie Zugang zu dieser Videoreihe haben, zeigt, dass sich Ihre Unternehmensleitung mit dem Thema beschäftigt und sich um das Thema Gleichbehandlung kümmert. Diese Video-Reihe erhebt nicht den Anspruch, jeden nur denkbaren Einzelfall rechtssicher zu klären. Es bleibt immer der Gedanke der individuellen Einzelfallbetrachtung. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihren firmeninternen Ansprechpartner oder die in der Video-Reihe genannten Instanzen.
Die Videos im Überblick
Video 2: Benachteiligung (04:19) – Video
Video 3: Benachteiligungskategorien (04:37) – Video
Video 4: Schutz der Beschäftigten (04:58) – Video
Video 5: Organisationspflichten – Recht bei Benachteiligung (03:20) – Video
Video 6: Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr (04:15) – Video
Video 7: Sachlicher Grund (03:50) – Video
Video 8: Rechtsschutz (02:48) – Video
Wichtige Quellen (Klick auf das Bild führt zur Website der Antidiskriminierungsstelle des Bundes)