DSGVO – Video 01

Informationelle Selbstbestimmung – Dauer: 3:42 min

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Suchbegriffe: #datensouveränität #nutzungsbestimmung #eigentümer #daten verkaufen

Informationelle Selbstbestimmung – Was bedeutet das – für mich?

Das bedeutet -einfach ausgedrückt- : Sie sind der Eigentümer Ihrer Daten und Sie bestimmen, was mit Ihren Daten geschieht. Somit haben Sie ein Recht darauf, dass Ihre Daten geschützt werden und diese Tatsache überschreiben wir mit dem Begriff Datenschutz.

So oft hören oder lesen wir, dass Personendaten verkauft werden, das stimmt bei genauer Betrachtung nicht, denn das Eigentum an Ihren Daten ist unveräußerlich, Sie sind und bleiben immer Eigentümer Ihrer Daten.

Bei dem Thema Datenschutz geht es also auch oder ganz wesentlich darum, wer mit Ihren Daten was tun darf, welche Daten auf welche Art und wie lange gespeichert werden dürfen – und noch viel wichtiger: Was ist unzulässig und was können wir als Eigentümer unserer Daten tun, wenn diese außerhalb unseres direkten Einflussbereichs gespeichert wurden?

Dieses Video ist Bestandteil einer Reihe zur Datenschutz-Sensibilisierung für Mitarbeiter in Unternehmen. Als Mitarbeiter sitzen Sie quasi auf der anderen Seite des Tisches, nämlich auf der Seite desjenigen, der fremde Daten speichert und mit „fremden Daten“ umgeht.

Die Überschrift lautet ja Informationelle Selbstbestimmung: .. Das Thema Datenschutz betrifft uns also als Dateneigentümer (unserer eigenen Daten) als auch als Nutzer fremder, also Kunden-/Interessenten-/Mieter-/Mitglieder-/Mitarbeiter-/Bewerber-Daten.

In Bezug auf den Datenschutz sind bereits viele Dinge gesetzlich geregelt und besitzen EU-weite Gültigkeit und werden von Ihrem Arbeitgeber bereits umgesetzt, denken Sie nur an den Datenschutzbeauftragten. Die DSGVO regelt in Art.39 u.a., dass der Datenschutzbeauftragte die Mitarbeiter zu sensibilisieren / zu schulen hat. Die Tatsache, dass Sie Zugang zu diesem Video haben, macht deutlich, welchen Weg Ihr Arbeitgeber geht, um diese Auflage lernleicht und flexibel in den Arbeitsalltag integrierbar umzusetzen.

Wir leben in einer komplexen und sich ständig ändernden Welt. Es ist unmöglich, sich darauf zu verlassen, dass alle relevanten Sachverhalte umfänglich und systematisch geregelt und schriftlich dokumentiert sind. Es geht auch darum, dass Sie als Mitarbeiter „ein Gespür entwickeln“, welcher Sachverhalt mlgw.noch klärungsbedürftig ist und der verdient, im Dialog mit dem Datenschutzbeauftragten in das Regelwerk eingearbeitet zu werden.

Wir haben es uns zum Ziel gemacht, diese Reihe so praxisnah und einfach wie möglich zu gestalten. Und so werden wir den Anteil an Fachbegriffen und Verweisen auf juristische Quellen (Beispiel  eben Art.39 DSGVO) auf das notwendige Mindestmaß beschränken.

Quellen und Fachbegriffe können hilfreich sein, wenn Sie hinsichtlich eines von Ihnen bearbeiteten Vorganges unsicher sind und Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten halten wollen. Hier kann der Fachbegriff bzw. die Quellangabe die Verständigung mit dem Datenschutzbeauftragten erleichtern.

In einem folgenden Video werden wir kurz die rechtliche Grundlagen zum Thema Datenschutz beschreiben: Im Mittelpunkt steht die bereits erwähnte Datenschutz-Grundverordnung, kurz: DSGVO.